Voraussetzung für eine Anmeldung am SPZ Landshut ist eine Überweisung des Kinder- und Jugendarztes. Dieser macht auch die Anmeldung bei uns im SPZ. Sobald der ausgestellte Überweisungsschein (+ Telefonnummer) oder der Anmeldebogen vorliegt, rufen wir Sie zur Terminvereinbarung an. Hausärzte dürfen leider nicht überweisen. Ohne den Überweisungsschein ist uns eine Abrechnung der Behandlung Ihres Kindes mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich. Eine Nachreichung bzw. ein nachträgliches Ausstellen wird von den Krankenkassen leider nicht akzeptiert.
Sollten Sie eine Überweisung vom Kinder- und Jugendarzt ohne Anmeldung bekommen haben, schicken Sie uns diesen bitte mit Ihrer Telefonnummer an sekretariat@spz-landshut.de
Bitte beachten Sie auch, dass wir jedes Quartal eine neue Überweisung benötigen!
Liebe Eltern und Patienten,
Bitte bringen Sie zum ersten Arzttermin den Überweisungsschein von Ihrem Kinderarzt, die Versichertenkarte, das gelbe Untersuchungsheft, den Impfpass, alle Arzt- und Therapieberichte sowie die Schulzeugnisse (in Kopie) Ihres Kindes und die ausgefüllten Fragebögen mit.
Bitte füllen Sie die Fragebogen direkt am Computer aus. Im Anschluss können Sie das ausgefüllte Formular direkt ausdrucken und unterschrieben zu Ihrem Ersttermin mitbringen.
Es ist uns sehr wichtig, den von uns betreuten Kindern und Jugendlichen die schnellstmöglichen Untersuchungstermine anzubieten und viele Eltern freuen sich verständlicherweise sehr, wenn ein kurzfristig frei werdender Termin an ihr Kind vergeben werden kann. Wir möchten Sie deshalb bitten, bereits vereinbarte Untersuchungstermine möglichst frühzeitig abzusagen, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können oder nicht mehr benötigen.
Ein Termin dauert bei uns in der Regel 1- 1,5 Stunden.
Bitte bringen Sie, falls Sie sich noch unsicher in deutschem Wort und deutscher Schrift sind, unbedingt einen Dolmetscher mit.
Ihre Meinung ist uns wichtig: nutzen Sie dazu unsere E-Mail Adresse, Telefon oder den Postweg.
Bei getrennter elterlicher Sorge bitten wir Sie dieses Formular auszufüllen, da eine Behandlung im SPZ sonst nicht möglich ist.